Wohnungsübergabe

Die Wohnungsübergabe bezeichnet den Zeitpunkt, an dem die Wohnung praktisch in den Gebrauch eines Mieters übergeht oder dieser endet. Sie findet also beim Einzug (von dem Vermieter an den Mieter) und beim Auszug (vom Mieter an den Vermieter) statt. Dies geht meist mit der Schlüsselübergabe und einer Abnahme des Zustands der Wohnung einher. Oftmals wird dabei ein schriftliches Übernahmeprotokoll angefertigt, in dem unter anderem Zählerstände und mögliche Schäden festgehalten werden. Im Streitfall kann ein solches Protokoll beiden Seiten zur Beweisführung dienlich sein und sollte deshalb beiden Parteien unterschrieben vorliegen.

Nach einer Wohnungsübergabe haben Vermieter eine Frist von sechs Monaten, um Ansprüche wegen eventueller Schäden geltend zu machen.