Wohnungsgeberbestätigung
Bei einem Umzug in eine andere Wohnung ist in Deutschland eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen Pflicht. Dazu werden der Personalausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung (auch „Wohnungsgeberbescheinigung“ oder „Vermieterbescheinigung“) benötigt. Mit der Bescheinigung bestätigt derjenige, der die Wohnung zur Verfügung stellt (i.d.R. der Vermieter), dem neuen Bewohner den Einzug.
Dies erfolgt formlos entweder schriftlich oder elektronisch. Enthalten sein müssen Angaben zum Wohnungsgeber und zur meldepflichtigen Person, die Wohnungsanschrift und Daten zu Ein- und ggf. Auszug. Wohnungsgeber sind zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtet. Bei Untervermietung gilt dabei der untervermietende Mieter und nicht der Eigentümer als Wohnungsgeber. Für Mitbewohner, die nicht vertragliche Mietpartei sind (beispielsweise Familienmitglieder), gilt ebenfalls der Mieter als Wohnungsgeber.