WEG-Verwalter

Ein WEG-Verwalter ist als Verwalter für eine Eigentümergemeinschaft tätig und wird in der Regel auch durch sie bestellt. Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Bestellung eines Verwalters zwar zunächst keine gesetzliche Pflicht (Möglichkeit zur Selbstverwaltung), allerdings ist ein Verwalter in der Praxis meist die praktikabelste Lösung.

Die Verwaltungstätigkeit in einer Eigentümergemeinschaft erfordert zahlreiche rechtliche, wirtschaftliche und verwalterische Kenntnisse und ist für Laien nicht immer zufriedenstellend zu bewältigen.

Grundlegende Rechte und Pflichten eines WEG-Verwalters regelt das WEG. Durch die Gemeinschaftsordnung und einen Verwaltervertrag können sie je nach Einzelfall weiter definiert werden. Der Verwalter übernimmt für die WEG zahlreiche kaufmännische, rechtliche und organisatorische Aufgaben.