WEG oder WoEigG

Das deutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG oder WoEigG) regelt die Eigentumsverhältnisse bei von Teilungserklärungen betroffenen Grundstücken und Gebäuden. Dies betrifft auch das jeweilige Gemeinschaftseigentum. Das Gesetz schloss 1951 eine rechtliche Lücke, da bis zu diesem Zeitpunkt keine rechtliche Grundlage für für das Eigentum an Teilen eines Gebäudes bestand.

Insbesondere sind im WEG die Begründung und Verwaltung von Wohneigentum, die Eigentümergemeinschaft, sowie weitere Vorschriften und Verfahren zum Wohnungseigentum geregelt. Daraus ergeben sich die jeweiligen Rechte und Pflichten von Eigentümern. Das WEG ist in vier Teile untergliedert. Der erste definiert und regelt das Wohnungseigentum, im zweiten wird das Dauerwohnrecht behandelt, im dritten sind Verfahrensvorschriften festgelegt und der vierte Teil besteht aus Ergänzungen.