Vollmacht

Eine Vollmacht ermöglicht es, eine andere Person zu ermächtigen, im Namen des Vollmachtgebers ein Rechtsgeschäft zu tätigen. Der Bevollmächtigte ist dadurch berechtigt, rechtsgültig im vorgegebenen Zusammenhang in dessen Namen zu handeln.

Vollmachten können verschiedener Art sein und sich auf bestimmte Vorgänge oder Bereiche beziehen. Sie können befristet oder unbefristet erteilt und widerrufen werden. Eine bestimmte Form ist für Vollmachten nicht vorgeschrieben. Zu Nachweiszwecken empfiehlt sich jedoch in der Praxis meist die schriftliche Form.

Vollmachten lassen sich in verschiedensten Zusammenhängen nutzen. Durch eine Vertretungsvollmacht können beispielsweise Wohnungseigentümer Dritten ermöglichen, sie bei einer Eigentümerversammlung zu vertreten und dort das Stimmrecht für sie auszuüben.