Verwalterzustimmung

Die Verwalterzustimmung kann zur Absicherung einer Eigentümergemeinschaft in der Teilungserklärung verankert sein und erfordert die Zustimmung des Verwalters, wenn eine Eigentumswohnung verkauft werden soll. Die Eigentümergemeinschaft soll dadurch vor Käufern mit mangelhafter Bonität oder unseriösen Absichten geschützt werden. Nur mit schriftlicher Zustimmung des Verwalters kann dann der Eigentumsübergang durch einen Notar erfolgen.

Eine Verweigerung des Verwalters darf nicht willkürlich erfolgen und muss begründet sein. Der Verwalter muss ernsthafte Anhaltspunkte dafür haben, dass der Kaufinteressent den gemeinschaftlichen Pflichten der Eigentümer nicht nachkommen kann.