Vermögensschadenshaftpflicht

Die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ist eine Absicherungsform für Personen oder Unternehmen, die durch ihre Tätigkeit sogenannte echte Vermögensschäden verursachen können. Dies betrifft hauptsächlich Dienstleistungsberufe, die verwaltend, prüfend, vollstreckend oder aufsichtsführend tätig sind. Von der Privathaftpflicht unterscheidet sich der Versicherungsschutz der Vermögensschadenshaftpflicht in der Regel durch eine deutlich höhere Versicherungssumme.
Verwalter, die für eine Eigentümergemeinschaft tätig sind, sollten unbedingt durch eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgesichert sein. Sie ist aber auch für Mitglieder eines Verwaltungsbeirats empfehlenswert, da auch sie unter Umständen haftbar gemacht werden können. Entsteht der Eigentümergemeinschaft ein finanzieller Schaden, der sich auf Verstoß, bzw. Versehen von Verwalter (und Beirat) zurückführen lässt, kann die Versicherung entsprechende Ansprüche regulieren oder ggf. abwehren.