Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht bezeichnet die Pflicht, mögliche Gefahrenquellen, die Dritten durch befugten Zutritt zugänglich sind, zu beseitigen oder ausreichend abzusichern.

Da auch Gebäude und Grundstücke Gefahrenquellen beherbergen können, betrifft diese Pflicht auch Eigentümer und gegebenenfalls Bewohner eines Hauses, die entsprechend im Schadensfall haftbar gemacht werden können.

Für Vermieter besteht eine allgemeine Prüfungs- und Überwachungspflicht im Rahmen regelmäßiger Kontrollen für Haus und Grundstück, um den gefahrlosen Gebrauch sicherzustellen. Das betrifft beispielsweise den Zustand von Wegen und Treppen, aber auch die technischen Anlagen. Mieter sind verpflichtet, Gefahrenquellen in von ihnen genutzten Räumen dem Vermieter mitzuteilen. Zudem kann ihnen vertraglich ein Teil der Verkehrssicherungspflicht übertragen werden (z.B. die Streupflicht bei Glätte).