Umlaufverfahren

Beim Umlaufverfahren handelt es sich um ein schriftliches Beschlussverfahren, das es ermöglicht, Beschlüsse zu fassen, ohne dass eine Zusammenkunft des entsprechenden Gremiums erforderlich ist. Das Umlaufverfahren ermöglicht einer Eigentümergemeinschaft die Beschlussfassung unabhängig von der Eigentümerversammlung. Voraussetzung ist, dass alle Eigentümer schriftlich und mit Originalunterschrift dem Beschlussantrag zustimmen (Allstimmigkeit). Ein solcher Beschluss wird als Umlaufbeschluss bezeichnet.
Eingeleitet werden kann das Verfahren durch alle Beteiligten. Beschlüsse durch Umlaufverfahren werden erst durch Bekanntgabe des Ergebnisses wirksam.

So wie Beschlüsse der Eigentümerversammlung, sind auch Beschlüsse durch Umlaufverfahren in die Beschlusssammlung aufzunehmen und innerhalb eines Monats anfechtbar.