Teileigentum

Bei Teileigentum handelt es sich um Sondereigentum an Räumlichkeiten, die nicht zu Wohnzwecken dienen. Wie auch das Wohneigentum, wird es durch eine Teilungserklärung definiert. Es unterscheidet sich lediglich durch die gewerbliche Nutzung.

Obwohl die Eigentumsbedingungen weitgehend gleich sind, ist die Umwandlung von Teileigentum in Wohneigentum und umgekehrt nicht einfach möglich und bedarf unter anderem der Zustimmung aller Miteigentümer.

Meist gilt für das Teileigentum zudem eine Zweckbestimmung, die den Nutzungszweck weiter eingrenzt, so sind beispielsweise als Ladenlokal ausgewiesene Räumlichkeiten nicht ohne weiteres als Gaststätte nutzbar.

Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum anderer Eigentümer müssen durch Veränderungen am Teileigentum unberührt bleiben.