Tagesordnung

Unter einer Tagesordnung (auch „Agenda“) versteht man die strukturierte Zusammenstellung von Themen für eine Sitzung, Versammlung oder Besprechung. Sie soll Übersicht gewähren und den Teilnehmern die Möglichkeit zur Vorbereitung auf die Tagesordnungspunkte geben.

Sie ist auch Grundlage jeder Eigentümerversammlung und muss Bestandteil der Einladung sein.

Die Auswahl und Formulierung der Tagesordnungspunkte ist Aufgabe des Verwalters und liegt in dessen Ermessen. Bei schriftlicher Beantragung eines Tagesordnungspunktes durch mindestens ein Viertel der Eigentümer besteht für ihn die Pflicht diesen zu ergänzen. Ein Anspruch auf das Einbringen bestimmter Punkte besteht für einzelne Eigentümer nicht. Allerdings berücksichtigen Verwalter nachvollziehbare Anliegen in der Regel.