Stimmrecht

Allgemein bezeichnet das Stimmrecht das Recht, sich mit einem bestimmten Stimmgewicht an einer Abstimmung zu beteiligen. Es handelt sich dabei um ein Beschlussverfahren, innerhalb dessen die Stimmabgabe als Willenserklärung gilt und der gemeinschaftlichen Beschlussfassung dient.

Innerhalb einer Eigentümergemeinschaft besitzen Eigentümer in der Eigentümerversammlung ein Stimmrecht. Im WEG ist dabei als grundlegende Regelung das sogenannte Kopfprinzip gültig, demzufolge alle Eigentümer jeweils eine Stimme mit demselben Gewicht haben, unabhängig von Größe oder Masse des Eigentums. Hat eine Wohnung mehrere Eigentümer, steht ihnen gemeinsam nur eine Stimme zu. Die Eigentümergemeinschaft kann jedoch auch abweichende Regelungen beschließen. Alternativen wären das Wertprinzip (Größe der Eigentumsanteile) oder das Objektprinzip (Anzahl der Wohneinheiten).

Soweit nicht anders festgelegt, genügt bei den meisten Beschlüssen eine einfache Mehrheit.