Staffelmiete

Bei Vereinbarung einer Staffelmiete werden Mietpreiserhöhungen und deren Zeitpunkte schon im Vorhinein festgelegt. Jede Mietpreissteigerung und ihr jeweiliger Eintritt sind im Mietvertrag geregelt und erfolgen somit automatisch. Der Mietpreis muss dabei jeweils für mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Staffelmietverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden. Weitere Erhöhungen (z.B. wegen Modernisierung) sind während der Vereinbarung unzulässig. Nach Ablauf der Staffelvereinbarung kann die Miete aber innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens normal steigen.

Nachträglich kann eine Staffelmiete nur mit Zustimmung des Mieters vereinbart werden. Neuere Staffelmietverträge unterliegen der sogenannten Mietpreisbremse und werden durch diese bei Preiserhöhungen begrenzt.