Rechnungsprüfer

Die Aufgabe eines Rechnungsprüfers ist die Überprüfung der Kassenführung durch den Abgleich von Konten und Belegen für Einnahmen und Ausgaben. Diese Aufgabe fällt nicht nur in unternehmerischen oder behördlichen Zusammenhängen an, sondern beispielsweise auch bei Vereinen oder anderen Organisationen. Auch in Eigentümergemeinschaften ist eine Rechnungsprüfung angezeigt, um die ordnungsgemäße Verwaltung sicherzustellen. Sie ist durch einen Miteigentümer, oft ein Mitglied des Verwaltungsbeirats, durchzuführen und dient auch als Grundlage für den Beschluss der Jahresabrechnung.

Alle relevanten Unterlagen sind dem Rechnungsprüfer durch den Verwalter vorzulegen. Umfang und Protokollierung der Rechnungsprüfung sind in diesem Zusammenhang nicht vorgeschrieben.