Ordnungsgemäße Verwaltung
Das WEG spricht jedem Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft das Recht auf eine ordnungsgemäße Verwaltung zu. Was darunter zu verstehen ist, wird durch den Gesetzestext nicht exakt bestimmt. Das Recht lässt sich jedoch so auslegen, dass eine ordnungsgemäße Verwaltung alle Maßnahmen umfasst, die im Interesse der Eigentümer dem Erhalt, der Verbesserung und der zweckbestimmten Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums dienen.
Nach dem WEG umfasst dies eine Reihe von Pflichten, zu denen unter anderem die Sorge für Instandhaltung und Instandsetzung, für Versicherungsschutz, für Energieversorgung, sowie eine angemessene Finanzplanung und -verwaltung gehören.