Mietvertrag

Der Mietvertrag ist nach deutschem Recht ein Vertrag, der den Gebrauch einer Sache gegen Zahlung eines Entgelds regelt. Die Vertragsparteien (Mieter und Vermieter) einigen sich darin über die Konditionen zum Gebrauch eines Mietgegenstandes im Gegenzug zur vereinbarten Mietzahlung. Mietgegenstand können sowohl bewegliche als auch unbewegliche Gegenstände sein. Geregelt ist das Mietrecht im BGB. Für Wohnräume gelten dabei besondere Regelungen.

Aus einem Mietvertrag können sich sowohl für Vermieter als auch für Mieter bestimmte Rechte und Pflichten ergeben.
Mietverträge können zeitlich begrenzt oder unbegrenzt sein. Entsprechend enden sie durch Ablauf, Kündigung (ggf. mit Kündigungsfrist) oder Aufhebung.