Mietminderung

Wenn Mietern ihre Wohnung nicht gemäß dem im Mietvertrag vereinbarten Zustand zur Verfügung steht, haben sie die Möglichkeit zu einer Mietminderung. Das bedeutet, sie dürfen im betreffenden Zeitraum weniger Miete zahlen. Für eine Mietminderung muss ein schwerwiegender Mangel gegeben sein, der dem Vermieter mit einer angemessenen Frist zur Beseitigung gemeldet werden muss. Ergreift der Vermieter keine Maßnahmen, darf die Miete gemindert werden.

Die Mietminderung erfolgt prozentual und hängt von der Schwere des Mangels ab. Gesetzliche Vorgaben gibt es dazu nicht. Sogenannte Mietminderungstabellen können Anhaltspunkte bieten, sind jedoch nicht immer verlässlich, weshalb die Hinzuziehung eines Experten ratsam sein kann. Typische Mietminderungsgründe sind beispielsweise dauerhaft defekte technische Anlagen (Heizung, Aufzug,…), Schimmel- oder Schädlingsbefall und Lärm- oder Geruchsbelästigung.