Mietbürgschaft
Wie auch die Kautionszahlung, dient die Mietbürgschaft der finanziellen Absicherung von Vermietern gegen Mietschäden. Statt eines Geldbetrags, wird in diesem Fall zu Beginn des Mietverhältnisses eine Bürgschaftsurkunde beim Vermieter hinterlegt. Mit diesem Dokument verpflichtet sich ein Bürge, an den Mieter gerichtete, berechtigte finanzielle Forderungen zu begleichen, falls dieser ihnen nicht nachkommt.
Als Bürgen kommen volljährige, zahlungsfähige Privatpersonen (häufig die Eltern) oder auch Banken (Bankaval) oder Versicherungen (Mietkautionsversicherung) in Frage.
Bestehen nach Ende des Mietverhältnisses keine offenen Forderungen, wird die Bürgschaft aufgelöst. Eine Sonderform ist die sogenannte „selbstschuldnerische Bürgschaft“, bei der sich der Vermieter im Schadensfall direkt an den Bürgen wenden kann, ohne das Geld vorher vom Mieter einfordern zu müssen.