Ladungsfrist

Die Ladungsfrist benennt allgemein den minimalen Zeitraum, der zwischen der Zustellung einer Ladung und dem darin genannten Termin liegen soll.

Wohnrechtlich betrifft der Begriff vor allem die Ladung zur Eigentümerversammlung. Hierbei soll die Einladung durch den Verwalter mindestens zwei Wochen vor der Eigentümerversammlung schriftlich erfolgen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, abweichende Vereinbarungen zu treffen. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Zustellung.

Die Frist soll gewährleisten, dass alle Eigentümer die Möglichkeit haben, sich auf die Eigentümerversammlung vorzubereiten.
Jeder stimmberechtigte Eigentümer muss eingeladen werden. Geschieht dies nicht, sind Beschlüsse zwar nicht automatisch nichtig, können aber angefochten werden.