Instandhaltung/Instandsetzung

Die Begriffe Instandhaltung und Instandsetzung werden im alltäglichen Sprachgebrauch oft gleichgesetzt. Tatsächlich unterscheiden sie sich jedoch etwas in ihrer Aussage. Die Instandhaltung betrifft Maßnahmen, die erforderlich sind, um Substanz und Wert eines Gegenstandes zu erhalten. So verpflichtet die Instandhaltungspflicht beispielsweise einen Vermieter, den Mietgegenstand im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, indem er etwa regelmäßige Wartungsarbeiten durchführt.

Die Instandsetzung bezieht sich hingegen auf die Beseitigung bereits eingetretener Schäden und somit nicht auf die Aufrechterhaltung eines Zustandes, sondern auf dessen Wiederherstellung. Auch hierzu ist ein Vermieter im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben verpflichtet.