Indexmiete

Bei einer Indexmiete ist die Mietzahlung nicht dauerhaft auf einen bestimmten Wert festgelegt,sondern in ihrer Höhe an die Entwicklung eines Preisindexes gekoppelt. In Deutschland ist dafür der VPI (Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamtes) vorgeschrieben. Erhöht er sich, steigt die Miete im selben Verhältnis. Prinzipiell ist dabei auch die Möglichkeit des Fallens gegeben.

Im Falle einer Indexvereinbarung sind andere Formen der Mieterhöhung (z.B. wegen Modernisierung) ausgeschlossen. Mieterhöhungen treten bei einer Indexvereinbarung nicht automatisch ein, sondern müssen von Vermieter berechnet und schriftlich mitgeteilt werden. Zwischen einzelnen Mieterhöhungen muss grundsätzlich ein Jahr liegen.

Es kann auch vereinbart werden, dass die Miete erst bei Anstieg des VPI um eine bestimmte Punktzahl erhöht wird.