Heizkostenverordnung

Die Heizkostenverordnung(offiziell „Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten“) ist eine Rechtsverordnung, die die Grundlagen für die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in Mietverhältnissen und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Zentralheizungen festlegt. Kern der Verordnung ist die Vorschrift zur Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch für 50-70% der Kosten.

Dies soll faire Abrechnungen sicherstellen und zudem den sparsamen Umgang mit Energie fördern.

Die Heizkostenverordnung ist (mit nur wenigen Ausnahmen) grundsätzlich vom Vermieter oder Verwalter zu befolgen und kann nicht durch einen anderslautenden Vertrag (beispielsweise mit Pauschalabrechnungsvereinbarungen) umgangen werden.