Glasbruchversicherung

Die Glasbruchversicherung (oder kurz „Glasversicherung“) ist eine Sachversicherung, die eigenständig und üblicherweise gemeinsam mit der Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen wird. Sie versichert Kosten durch Glasbruch am und im Gebäude. Das betrifft fest verbundenen Gebäudeverglasungen (Scheiben, Türen,…), aber auch Mobiliarverglasungen (Vitrinen, Glastische,…), solange diese sich am Versicherungsort befinden. Nicht versichert sind in der Regel kleinere Haushaltsgegenstände, wie Geschirr oder Brillengläser, sowie Photovoltaikanlagen.

Auch einige im Zusammenhang mit dem Glasbruch anfallende Kosten, wie Aufräumkosten oder Entsorgungskosten, sind durch die Versicherung gedeckt.

Oberflächliche Beschädigungen, wie etwa Schrammen, sind in der Regel nicht gedeckt.

Bei der Glasbruchversicherung ist grundsätzlich genau auf die Unterscheidung zwischen versicherten, nicht versicherten und gesondert versicherbaren Sachen und Kosten zu achten.