Gemeinschaftsordnung

Innerhalb einer Eigentümergemeinschaft regelt die Gemeinschaftsordnung Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander. Meist wird sie als zusätzlicher Bestandteil mit der Teilungserklärung beurkundet.

Die Gemeinschaftsordnung ist aber nicht zwingend zur Begründung einer Eigentümergemeinschaft erforderlich. Besteht keine gesonderte Gemeinschaftsordnung, ergeben sich die Rechte und Pflichten der Eigentümer aus den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Gemeinschaftsordnung muss auf die Besonderheiten der Eigentumsanlage zugeschnitten sein, dabei besteht freier Gestaltungsspielraum innerhalb der Grenzen des BGB und des WEG.

Mögliche Inhalte können Regelungen zu Gebrauch und Verwaltung von Gemeinschafts- und Sondereigentum, eine Hausordnung oder Formalia zu den Eigentümerversammlungen sein.