Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist ein in Deutschland bestehendes Recht, das es nach vertraglicher Vereinbarung erlaubt, auf einem Grundstück, das einem nicht selbst gehört, ein Gebäude zu erbauen und zu unterhalten. Der Eigentümer des Grundstücks erhält die Zahlungen dafür meist in Form des sogenannten Erbbauzinses. Die gängige Vertragslaufzeit für das Erbbauchrecht liegt zwischen 60-99 Jahren. Nach Erlischen erhält der Erbbauberechtigte eine finanzielle Entschädigung und das Gebäude geht ins Eigentum des Grundstückseigentümers über.

Eingetragen wird das Erbbaurecht sowohl im Grundbuchblatt des Gebäudes als auch in einem separaten Erbbaugrundbuchblatt für das Grundstück. Das Erbbaurecht kann vererbt, belastet und verkauft werden.