Energieeinsparverordnung

Ergänzend zum Energieeinsparungsgesetz legt die Energieeinsparverordnung (EnEV) genaue Anforderungen zur Energieeffizienz beheizter und/oder klimatisierter Gebäude fest. Sie enthält Vorgaben zu entsprechenden technischen Anlagen, der Deckung des Energiebedarfs (Anteil erneuerbarer Energien) und zur Wärmedämmung. Das umfasst verschiedene Auflagen für Neubauten, aber auch bestimmte Pflichten bezüglich Nachrüstung und Austausch in Bestandsgebäuden.

Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung bilden auch die Grundlage für Entscheidungen über Fördergelder. Wollen Bauherren oder Eigentümer entsprechende Zuschüsse oder günstige Kredite beantragen (beispielsweise bei der KfW), müssen die Vorgaben erfüllt sein.