Einzelabrechnung

Die Einzelabrechnung ist, neben der Gesamtabrechnung, Teil der Jahresabrechnung. Sie muss durch den Verwalter für jeden einzelnen Eigentümer individuell erstellt werden. Aus der Einzelabrechnung ergibt sich der Teil der Gesamtkostenabrechnung, der dem betreffenden Eigentümer angelastet wird. Grundlage dafür ist der Kostenverteilungsschlüssel.

In der Einzelabrechnung muss eine Aufstellung der Kosten nach Kostenarten vorhanden sein. Sie müssen mit dem Kostenverteilungsschlüssel und den konkreten Kosten in Zahlen für den jeweiligen Eigentümer versehen sein.
Die Abrechnungspositionen anderer Eigentümer müssen nicht zwingend jedem Eigentümer ersichtlich sein.