Eigentümergemeinschaft

Die Eigentümergemeinschaft umfasst alle Wohnungseigentümer in einer Wohneigentumsanlage. Durch Kauf einer entsprechenden Wohneinheit wird man automatisch Miteigentümer der gesamten Immobilie und somit Mitglied der Eigentümergemeinschaft. Der persönliche Anteil ergibt sich dabei aus der Quadratmeterzahl des Wohneigentums in Relation zum Gesamtobjekt. Er entscheidet meist auch über die Kostenbeteiligung.

Alle Belange, die die gesamte Immobilie betreffen, wie etwa die Jahresabrechnung oder Sanierungsmaßnahmen, werden von der Eigentümergemeinschaft gemeinsam besprochen und beschlossen. Dies organisiert meist ein von den Eigentümern bestimmter Verwalter, der auch regelmäßig zu Eigentümerversammlungen einlädt. Grundlage für die Rechte und Pflichten in einer Eigentümergemeinschaft bildet das Wohnungseigentumsgesetz, in Teilungserklärung und Gemeinschaftsvereinbarung können sie aber auch durch die Gemeinschaft selbst weiter definiert werden.