Eigenbedarf

Der Eigenbedarf kann vom Vermieter als Grund für die Kündigung eines Mitvertrages angegeben werden. Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter den Wohnraum nun für sich selbst oder einen Angehörigen benötigt. Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist mietrechlich genau geregelt und muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben seine Gründe ausführlich schriftlich darlegen. Verwandtschaftsgrad, bzw. persönliche Beziehung zur Bedarfsperson müssen außerdem sehr eng sein. Unzulässige Eigenbedarfskündigungen können für Vermieter rechtliche Konsequenzen haben.

Die Kündigungsfrist muss auch im Falle von Eigenbedarf eingehalten werden. Der Eigenbedarf kann nur von natürlichen Personen (also beispielsweise nicht von einer GmbH oder AG) als Kündigungsgrund angegeben werden.