Besitzübergang

Der Besitzübergang bezeichnet den Zeitpunkt der Übertragung des Nutzungsrechts an einer Immobilie. Es handelt sich also um die wirtschaftliche Übertragung der Immobilie vom Verkäufer zum Käufer. Da der Käufer ab diesem Zeitpunkt die Immobilie nutzen kann, aber auch alle mit ihr verbundenen Lasten tragen muss, spricht man auch vom „Nutzen-Lastenwechsel“.

Der Besitzübergang erfordert normalerweise vom Käufer die Zahlung des Kaufpreises oder wenigstens eine Sicherstellung der Zahlung (z.B. durch eine Finanzierungsbestätigung). Der Verkäufer hat alle relevanten Unterlagen und die Schlüssel zum Objekt zu übergeben.
Der Übergang des Eigentums ist vom Besitzübergang zu unterscheiden. Er ist erst mit der Änderung im Grundbuch vollzogen.