Besitz

In der Alltagssprache wird der Begriff Besitz meist mit dem Eigentum gleichgesetzt. Im juristischen Sprachgebrauch gibt es allerdings eine klare Unterscheidung.

Der Besitz bezeichnet in rechtlicher Hinsicht die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, bzw. das Innehaben eines Gegenstandes. Während der Begriff Eigentum die Rechtmäßigkeit des Besitzes umfasst, handelt es sich beim Besitzt also lediglich um die Sachherrschaft. So kann ein Dieb beispielsweise im Besitz eines von ihm gestohlenen Gegenstandes sein, ohne aber der rechtmäßige Eigentümer zu sein.

In diesem Sinne wäre eine Mietwohnung (in diesem Falle rechtmäßig) im Besitz des Mieters, der Vermieter aber der Eigentümer.