Bauliche Veränderung

Als bauliche Veränderung wird jede Form der Umgestaltung bestehenden gemeinschaftlichen Eigentums bezeichnet, die über Maßnahmen der Instandhaltung oder (modernisierenden) Instandsetzung hinausgeht. Die betrifft nicht nur Gebäude und Gebäudeteile, sondern auch das Grundstück (z.B. bei nicht notwendigen Baumrodungen).

Bei einer baulichen Veränderung weicht der Zustand durch die Veränderung dauerhaft vom im Aufteilungsplan verzeichneten Zustand ab. Das kann An- und Umbauten betreffen, aber auch geringfügigere Maßnahmen, die eine deutliche räumliche oder optische Veränderung zur Folge haben (z.B. ein deutlich anderer Außenanstrich).

Die Eigentümergemeinschaft kann bauliche Veränderungen prinzipiell durch Mehrheitsbeschluss beschließen. Da allerdings alle davon beeinträchtigten Eigentümer zustimmen müssen, ist in der Praxis meist die sogenannte „Allstimmigkeit“ (Zustimmung aller im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, unabhängig vom Erscheinen bei der Eigentümerversammlung) erforderlich.