Anfechtungsklage

Die Anfechtungsklage ist nach deutscher Gerichtsordnung eine Klageform, die auf die Aufhebung eines Verwaltungsaktes abzielt. Wohnungseigentümer können sie nutzen, um gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung vorzugehen. Das Gericht kann diesen für ungültig erklären, wenn es den Anfechtungsgrund als bestätigt ansieht. Erforderlich für die Anfechtungsklage ist eine Klageschrift beim zuständigen Amtsgericht. Eine bloße Mitteilung an den Verwalter genügt nicht.

Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten begründet werden. Erfolgt die Anfechtung nicht fristgerecht, wird der fragliche Beschluss bestandskräftig. Die Frist richtet sich dabei nach dem Zeitpunkt der Eigentümerversammlung und nicht nach dem Erhalt des Beschlussprotokolls. Das gilt auch dann, wenn der Kläger nicht in der Versammlung anwesend war.