Anderkonto

Das Anderkonto (auch „Treuhandanderkonto“) ist eine besondere Form des Treuhandkontos, also eines Kontos, das nicht durch den oder die Geldeigentümer, sondern durch eine Dritte Partei verwaltet wird. Das Konto läuft dabei auf den Namen dieses Verwalters, gehört aber dem Eigentümer. Dies ist bei einem Anderkonto durch einen Kontozusatz offen ersichtlich, weshalb es zu den offenen Treuhandkonten zählt.

Anderkonten gelten als rechtlich besonders sicher. Sie werden beispielsweise von Notaren für die Abwicklung eines Hauskaufs genutzt, um sowohl Verkäufer als auch Käufer abzusichern. Auch bei der Verwaltung von Eigentümergemeinschaften ist das Anderkonto gängig.