Abgeschlossenheitsbescheinigung

Mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nach deutschem Recht bestätigt, dass Teileigentum hinlänglich von anderen baulichen Einheiten abgetrennt ist. Sie sagt also aus, dass es sich tatsächlichen um eigenständige Wohneinheiten handelt und die Eigentumsverhältnisse klar eingrenzbar sind.

Beantragt wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung durch den Eigentümer bei der zuständigen Baubehörde. Gemeinsam mit dem Aufteilungsplan bildet sie die Grundlage für eine Aufteilung in Teileigentum und ist Voraussetzung für eine entsprechende Grundbucheintragung und damit für einen möglichen Verkauf.

Damit die Abgeschlossenheit gegeben ist, müssen festgelegte Kriterien, wie etwa ein separater Zugang und Abschließbarkeit, erfüllt sein.